Gremien
Die Nachbarschaftshilfe verfügt als Organe über eine Mitgliederversammlung und einen Vorstand.
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und entscheidet u.a. über dessen Entlastung, die Höhe des Mitgliedbeitrags und über Satzungsänderungen.
Der ehrenamtliche Vorstand führt die Geschäfte des Vereins, soweit dafür nicht der hauptamtliche Geschäftsführer, Oliver Westphalen, zuständig ist. Die Geschäftsführung wird durch den Vorstand bestellt. Vorstand und Geschäftsführung sind an die Satzung, den Haushaltsplan und die satzungsgemäßen Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.


