Hauswirtschaftliche Hilfe
Putzen und Wäsche waschen - die Führung eines Haushalts hat viele Facetten, die für einen gesunden Menschen lästig und unangenehm sein können - für manche alte und pflegebedürftige Menschen sind sie nicht mehr leistbar oder nur unter größten Mühen zu bewältigen.
Damit Sie sich nach wie vor in Ihren eigenen vier Wänden wohlfühlen und länger dort wohnen können, bieten wir Ihnen unsere Hilfe an. Viele alte, behinderte oder kranke Menschen müssen ihre Wohnung aufgeben, weil sie die Hausarbeit alleine nicht mehr bewältigen können. Mit ein wenig Unterstützung kann jedoch der Umzug in ein Heim vermieden oder zumindest verzögert werden.
Unsere Unterstützung umfasst nicht nur die Reinigung von Wohnraum, Küche, Bad oder Schlafzimmer, sondern wird sinnvoll mit Betreuungsleistungen kombiniert. Geschulte Mitarbeitende helfen bei der Wäschepflege, übernehmen leichte Gartenarbeiten oder hängen Vorhänge ab und sorgen gleichzeitig für eine sichere und angenehme Begleitung im Alltag.
So können alltägliche Aufgaben auch gemeinsam erledigt werden – etwa das Sortieren der Wäsche, das Aufräumen von Küchenschränken oder das Aussortieren von Kleidung. Ist die Hausarbeit getan und das Wetter lädt ein, steht auch einem kleinen Spaziergang nichts im Wege, um aktiv zu bleiben.
Auch kurze Betreuungszeiten, etwa während Angehörige einen wichtigen Termin wahrnehmen müssen, sind dadurch abgedeckt. Bei Bedarf erinnern unsere Mitarbeitenden zudem zuverlässig an die Einnahme von Medikamenten oder organisieren ein gemeinsames Frühstück.
Unsere Mitarbeiter/innen sind unfall- und haftpflichtversichert, unterliegen der Schweigepflicht und legen alle zwei Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vor. Zudem absolvieren Sie Schulungen zum Umgang mit Pflegebedürftigen und demenzkranken Menschen.
Die Qualitätssicherung stellen wir durch ständige Schulungen (intern und extern) und vor Ort Sichtungen durch unsere staatlich geprüfte Hauswirtschafterin sicher.
ACHTUNG: Sie haben einen Pflegegrad?
Kunden mit Pflegegrad können die Haushaltshilfe über den § 45b SGB XI zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (monatl. € 131,-) abrechnen lassen.
Weitere Informationen erhalten Sie über Ihre Ansprechpartnerinnen des Ressorts Hauswirtschaftliche Hilfe.




Martina Okon